Mängelmelder Regeln

Nutzungsbedingungen und Hinweise zum Mängelmelder der Stadt Treffurt

 

Vorbemerkung

Der Mängelmelder der Stadt Treffurt bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, infrastrukturelle Mängel, Schäden und Beeinträchtigungen im Stadtgebiet sowie in den Ortsteilen unkompliziert an die Stadtverwaltung zu melden.

 

Bitte beachten Sie, dass der Mängelmelder nicht für Notfälle oder Gefahrensituationen vorgesehen ist.

Bei akuten Gefahrenlagen wenden Sie sich bitte umgehend an:

  • Polizei: 110
  • Feuerwehr und Rettungsdienst: 112

1. Allgemeine Bestimmungen

 

1.1 Zweck des Mängelmelders

 

Der Mängelmelder dient der Erfassung und Bearbeitung von Schäden, Mängeln und Störungen im öffentlichen Raum, die in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Treffurt fallen.

 

Die Nutzung erfolgt über das Internet und ist für mobile Endgeräte optimiert.

 

1.2 Respektvoller Umgang

Die Kommunikation über den Mängelmelder hat sachlich, respektvoll und wahrheitsgemäß zu erfolgen.

Nicht zulässig sind insbesondere:

  • beleidigende oder herabwürdigende Äußerungen
  • persönliche Angriffe
  • diskriminierende Inhalte
  • politische Stellungnahmen ohne Bezug zum gemeldeten Sachverhalt
  • Drohungen oder strafrechtlich relevante Inhalte
  • bewusst falsche Angaben

Meldungen mit entsprechenden Inhalten werden nicht veröffentlicht und nicht bearbeitet. Die Stadt Treffurt behält sich vor, strafrechtlich relevante Sachverhalte den zuständigen Behörden zu melden.

 

1.3 Prüfung und Freigabe

Alle eingehenden Meldungen werden vor der Veröffentlichung geprüft.

Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.

 

Die Stadt Treffurt behält sich vor, Meldungen abzulehnen, zu bearbeiten, zu kürzen oder zu löschen, sofern diese gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen oder offensichtlich keinen Bezug zum Zweck des Mängelmelders haben.

 

1.4 Bearbeitungszeiten

Die Bearbeitung erfolgt grundsätzlich während der regulären Dienstzeiten der Stadtverwaltung Treffurt.

An Wochenenden sowie gesetzlichen Feiertagen erfolgt in der Regel keine Prüfung oder Bearbeitung eingehender Meldungen.

2. Datenschutz und Kontaktdaten

Die Angabe einer E-Mail-Adresse ist freiwillig.

Sofern Kontaktdaten angegeben werden, können diese für Rückfragen sowie zur Information über den Bearbeitungsstand verwendet werden.

 

Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet und nicht veröffentlicht.

Die Einsichtnahme in personenbezogene Daten ist ausschließlich den mit der Bearbeitung betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung gestattet.

3. Zulässige Meldungen

 

3.1 Gegenstand des Mängelmelders

Über den Mängelmelder können insbesondere folgende Mängel gemeldet werden:

  • Straßenschäden
  • Verunreinigung
  • Straßenreinigung
  • defekte Beleuchtung
  • beschädigte Verkehrszeichen
  • illegale Müllablagerungen
  • Stadtbäume
  • Wanderwege / Radwege

Die Zuordnung erfolgt über die jeweils passende Kategorie.

Sollte keine Kategorie zutreffen, kann die Kategorie „Sonstiges“ gewählt werden.

 

3.2 Räumlicher Geltungsbereich

Der Mängelmelder steht für das Gebiet der Stadt Treffurt einschließlich aller Ortsteile zur Verfügung.

4. Nicht zulässige Inhalte

Über den Mängelmelder werden insbesondere nicht bearbeitet:

  • allgemeine Beschwerden
  • politische Meinungsäußerungen
  • Verbesserungsvorschläge zu Verwaltungsabläufen
  • Anfragen zu Eigentumsverhältnissen
  • Anzeigen gegen Personen
  • zivilrechtliche Streitigkeiten
  • Werbeanzeigen
  • Kettenbriefe
  • sachfremde Inhalte

5. Bearbeitungsstatus

Zur Information über den Stand der Bearbeitung werden folgende Status verwendet:

 

🔴 Gemeldet

Die Meldung ist eingegangen und befindet sich in der Prüfung.

 

🟡 In Bearbeitung

Die zuständige Stelle bearbeitet das Anliegen.

 

🟢 Erledigt

Der Mangel wurde behoben oder die Bearbeitung wurde abgeschlossen.

 

🔵 Weitergeleitet

Das Anliegen wurde an eine zuständige externe Stelle oder einen Dienstleister übergeben.

6. Fotos und Urheberrechte

Die Übermittlung von Fotos ist freiwillig, unterstützt jedoch die Bearbeitung des Anliegens.

Mit dem Hochladen eines Fotos erklärt die meldende Person, dass:

  • sie zur Nutzung des Bildmaterials berechtigt ist,
  • keine Rechte Dritter verletzt werden,
  • das Bild zur Bearbeitung des gemeldeten Mangels durch die Stadt Treffurt verwendet werden darf.

Fotos mit offensichtlich rechtswidrigen, beleidigenden oder datenschutzwidrigen Inhalten werden gelöscht und nicht veröffentlicht.

7. Änderungen der Nutzungsbedingungen

Die Stadt Treffurt behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit anzupassen oder zu ergänzen.

Die jeweils aktuelle Fassung wird im Mängelmelder veröffentlicht.

  1. Hinweis zum Datenschutz

Bitte achten Sie darauf, keine personenbezogenen Daten Dritter in die Mängelbeschreibung oder in hochgeladene Fotos aufzunehmen. Insbesondere sollten Personen, Kfz-Kennzeichen, Hausnummern oder sonstige personenbezogene Merkmale nicht erkennbar sein.

Mit dem Absenden Ihrer Meldung bestätigen Sie, dass Ihre Angaben nach bestem Wissen richtig sind und keine Rechte Dritter verletzen.

  1. Haftungsausschluss

Die Stadt Treffurt übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der durch Nutzer eingestellten Inhalte. Ein Anspruch auf Bearbeitung innerhalb einer bestimmten Frist besteht nicht.

 

Die Nutzung des Mängelmelders begründet keine Rechtsansprüche gegenüber der Stadt Treffurt. Die Stadt behält sich vor, Meldungen bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen nicht zu veröffentlichen oder zu löschen.

  1. Änderungen der Nutzungsbedingungen

Die Stadt Treffurt behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit anzupassen oder zu ergänzen.

Die jeweils aktuelle Fassung wird im Mängelmelder veröffentlicht.

 

Stand: Juni 2026

Stadtverwaltung Treffurt